Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraph 1 HmbBITVO in Verbindung mit den Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der BITV des Bundes, die auf der Grundlage von Paragraph 11 HmbBGG erlassen wurde.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraph 1 HmbBITVO in Verbindung mit den Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der BITV des Bundes, die auf der Grundlage von Paragraph 11 HmbBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer selbst durchgeführten Prüfung am 11.03.2021 gemäß HmbBITVO/BITV 2.0.
Aufgrund der Überprüfung ist das Weblog mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur eingeschränkt vereinbar.
Nicht-barrierefreie Inhalte
Folgende Erfolgskriterien werden unter anderem nach der Norm BITV 2.0 aktuell nicht vollständig erfüllt:
- 9.1.3.1a HTML-Strukturelemente für Überschriften
- 9.1.4.1 Ohne Farben nutzbar
- 9.2.4.7 Aktuelle Position des Fokus deutlich
- 9.3.1.2 Anderssprachige Wörter und Abschnitte ausgezeichnet
- 9.4.1.1 Korrekte Syntax
Die Behebung der Probleme ist für das Jahr 2021 angestrebt.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen schwere Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserem Webblog https://mooringrescue.blogs.uni-hamburg.de aufgefallen? Dann können Sie uns gerne per Telefon, Post oder E-Mail kontaktieren:
Abteilung Kommunikation und Marketing
Mittelweg 177
20148 Hamburg
Tel.: +49 40 42838-2968
E-Mail: medien@uni-hamburg.de
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach Paragraph 13 a HmbBGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Zurzeit übernimmt die Ombudsstelle der Senatskanzlei die Tätigkeiten der noch einzurichtenden Schlichtungsstelle.
Kontaktmöglichkeiten
E-Mail: ombudsstelle.barrierefreie-it@sk.hamburg.de
Telefonische Sprechzeiten
Tel: +49 40 42823-2057
Mo.: 10.00 – 11.00 Uhr
Diese Erklärung wurde am 11.03.2021 erstellt.